Das „E-Rezept
“ ist die Kurzform von „elektronischem Rezept“, und bezeichnet, analog zum Begriff E-Mail, die Übermittlung von ärztlichen Verordnungen in elektronischer Form statt auf Papier.
Das „eRezept“ wird bisweilen auch online-Rezept oder digitales Rezept genannt.
Für das elektronische Rezept gibt es mehrere mögliche Schreibweisen:
eRezept oder E-Rezept
oder e-Rezept.
So geht es:
Für die verordneten Medikamente wird in der Arztpraxis ein individueller QR-Code erstellt. Dieser QR-Code wird als eRezept bezeichnet. Mittels einer sicheren und datenschutzkonformen Übermittlung wird der QR-Code (eRezept) an das Smartphone des Patienten geschickt oder
dem Patienten ausgedruckt auf Papier mitgegeben oder
auf Ihrer Versichertenkarte gespeichert.
In der Apotheke wird der QR-Code dann eingelesen, das eRezept
somit freigeschaltet und der Patient erhält seine Medikamente.
Es ist somit eine neue Form der Datenübertragung zwischen Arzt, Patient und Apotheke.